Motor-Yacht-Club Bingen e.V.
Das Tor zum Weltkulturerbe Mittelrheintal
Motor-Yacht-Club Bingen e.V.
Das Tor zum Weltkulturerbe Mittelrheintal

Stations- und Hausordnung

  1. Die Clubanlage besteht aus Steganlage und Clubheim.
  2. Die Benutzung der Steganlage des MYCB ist nur den Mitgliedern des Vereins, deren Familienangehörigen und Gästen vorbehalten.
  3. Das Clubheim steht allen Vereinsmitgliedern, Gästen und Kunden des Pächters während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Das Casino steht nur den Mitgliedern und deren Gästen während der Öffnungszeiten der Gaststätte zur Verfügung. Reservierungen durch Mitglieder und Pächter sind vom Vorstand zu genehmigen.
  4. Die Kommunikationsplattform ist für alle Steganlieger offen, muss aber ordentlich und sauber hinterlassen werden. Eine Reservierung ist nicht möglich.
  5. Die Handwagen sind direkt nach der Nutzung an ihrem Platz im Eingangsbereich sauber und ordentlich abzustellen.
  6. Zuständig für alle Angelegenheiten der Station ist der Vereinsvorstand. Festgestellte Mängel sind unverzüglich an diesen zu melden.
  7. Die Benutzung der Steganlage geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vereins wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Jeder Benutzer der Steganlage ist verpflichtet, für größte Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.
  9. Grundsätzlich ist das Betanken von Booten an der Steganlage nicht erlaubt!
  10. Öliges Bilgenwasser darf nicht in den Hafen gepumpt werden.
  11. Kleinabfälle dürfen in den Behältnissen vor dem Zugang zur Clubanlage entsorgt werden.
  12. Sondermüll darf im gesamten Stationsbereich und auf dem Zufahrtsweg zur Clubanlage nicht abgestellt werden.
  13. Das Waschen der Boote mit Leitungswasser ist nicht gestattet.
  14. Das Grillen mit offenem Feuer (Holzkohle, Grillbriketts, Gas etc.) auf der Steganlage ist aus Sicherheitsgründen verboten.
  15. Aus Sicherheitsgründen ist das Fahren mit dem Fahrrad auf der Steganlage nicht erlaubt. (vom und zum Boot nur schieben)
  16. Jedes Boot muss mindestens mit 1 Million Euro pauschal Haftpflicht versichert sein, vorzugsweise unbegrenzte Deckung. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen dem Vorstand vorzulegen. Fehlt eine gültige Haftpflichtversicherung, ist das Boot sofort von der Steganlage zu entfernen.
  17. Im Hafen ist die behördlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h einzuhalten. Sog und Wellenschlag ist zu vermeiden.
  18. Boote mit umschaltbarer oder offen liegender Auspuffanlage (lärmbelästigende Powerboote) sind nicht erlaubt.
  19. Auf dem Leinpfad ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren! Die Parkplätze des MYCB befinden sich unter der Brücke zum Hafen vor der abgegrenzten Parkfläche der Feuerwehr.
  20. Die Clubeinrichtungen und die Station dienen der Entspannung und Erholung für uns alle. Demzufolge ist jede Tätigkeit, die andere Mitglieder stört, zu unterlassen. So ist z. B. das unnötige Laufenlassen von Bootsmotoren und Generatoren, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, auf der Station nicht erwünscht. Reparaturen am und im Boot nur an Werktagen mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.
  21. Bei Abwesenheit des Bootes von mehr als einer Nacht ist eine Abmeldung im Clubheim oder beim Stegwart vorzunehmen.
  22. Auf dem gesamten Deck der Budenheim, als auch auf der Kommunikationsplattform “Ilse“, dürfen keinerlei Gegenstände wie Schlauchboote, Fahrräder, Planen, Gestänge, Benzinkanister etc. gelagert werden.
  23. Die generellen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.

Der Vorstand, 10.09.2020